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Reform des Sozialen Entschädigungsrechts - SGB XIV tritt zum 01.01.2024 in Kraft
Wer Opfer einer vorsätzlichen Gewalttat wird und dadurch eine gesundheitliche Schädigung erleidet, kann einen Anspruch auf Versorgung im Rahmen des Sozialen Entschädigungsrechts haben. Zum 01.01.2024 wird das Soziale Entschädigungsrecht vollständig reformiert. Die bisherigen gesetzlichen Grundlagen werden sodann durch das neue Sozialgesetzbuch 14. Buch (SGB XIV) abgelöst.
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