| Schwerbehindertenfeststellungsverfahren

Ärztinnen und Ärzte aufgepasst! Wir suchen Sie als Außengutachterinnen und -gutachter für das Schwerbehindertenfeststellungsverfahren

Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) bietet approbierten Ärztinnen oder Ärzten die Möglichkeit einer spannenden Nebentätigkeit als Außengutachterinnen und Außengutachter.

Unterstützen Sie uns bei den Schwerbehindertenfeststellungsverfahren (SGB IX), indem Sie medizinische Stellungnahmen nach Aktenlage erstellen. Grundlage ist die Versorgungsmedizinverordnung. Sie bearbeiten interessante Fallgestaltungen aus allen medizinischen Bereichen. Im Rahmen Ihrer Stellungnahme stellen Sie fest, welche gesundheitlichen Beeinträchtigungen bei den Antragstellenden vorliegen und welcher Grad der Behinderung (GdB) vorliegt.

Als Außengutachterin bzw. Außengutachter arbeiten wir Sie online intensiv in die Tätigkeit ein. Das LSJV arbeitet mit der Elektronischen Akte, so dass Sie die Akten bequem von zuhause aus bearbeiten können. Selbstverständlich steht Ihnen eine Ansprechperson des LSJV zur Verfügung, an die Sie sich bei Fragen jederzeit vertrauensvoll wenden können.

Vergütung: Bei Erst- und Neufeststellungsanträgen erhalten Sie je 21 Euro und bei Widerspruchsverfahren je 24 Euro pro Akte.

Weitere Informationen erhalten Sie bei Frau Dr. Dominique Tomschi unter der Telefonnummer 0261 4041441 oder per E-Mail unter tomschi.dominique(at)lsjv.rlp.de.

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