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Verfahren gegen Anbieter von gefälschten Testzertifikaten eingeleitet

Durch mediale Berichterstattung wurde das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung auf kostenlose Online-Angebote zur Erstellung von gefälschten Testzertifikaten aufmerksam. Nach juristischer Prüfung eines solchen Zertifikats wurde nun die Staatsanwaltschaft eingeschaltet.

„Es sind uns Anbieter bekannt, die gefälschte Testzertifikate online ausstellen,“ berichtet Detlef Placzek, Präsident des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung und Koordinator der Teststellen im Land Rheinland-Pfalz. Ohne vorher einen Test gemacht haben zu müssen, kann man sich über die Webseiten dieser Anbieter ein digitales Testzertifikat erstellen lassen. Hierfür muss lediglich ein kurzer Fragebogen ausgefüllt werden. Das Zertifikat bescheinigt eine „fachärztliche Überwachung“ einer Testung durch eine Arztpraxis und bestätigt, dass man nicht mit dem Coronavirus infiziert ist.

In Rheinland-Pfalz ist das nicht richtige Abgeben eines Testnachweises nach der Corona-Bekämpfungsverordnung eine Ordnungswidrigkeit. „Es handelt sich außerdem schon deshalb nicht um einen Testnachweis, da gar keine Testung vorgenommen oder vor Ort überwacht wurde. Die Ausstellung eines solchen Zertifikats ohne die vorherige Durchführung oder Beaufsichtigung einer Testung mittels eines zugelassenen POC-Antigen-Schnelltests verstößt damit auch gegen die geltende Testverordnung des Bundes,“ so Placzek. Die juristische Prüfung durch das Landesamt und das Gesundheitsministerium ergab darüber hinaus weitere Hinweise auf einen möglichen Straftatbestand. Aufgrund dessen wurde nun die Staatsanwaltschaft eingeschaltet.

In einem Schreiben an die Kommunen wurde empfohlen, bei Kontrollen durch die Ordnungsämter die entgegennehmenden Stellen wie z.B. Restaurants oder Kneipen über die gefälschten Testzertifikate aufzuklären. Zudem soll erneut auf das rheinland-pfälzische Testzertifikat hingewiesen werden. Die Teststellen, die vom Land Rheinland-Pfalz zur Testung mittels POC-Test beauftragt wurden, sind weiterhin verpflichtet, für die Bescheinigung eines Testergebnisses das dafür vorgesehene Formular entsprechend der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes zu verwenden.

„Testzertifikate aus anderen Bundesländern können grundsätzlich nicht abgewiesen werden. Und es ist nachvollziehbar, dass die entgegennehmenden Stellen wie Restaurants oder Kinos die Testzertifikate kaum auf ihre Rechtmäßigkeit hin prüfen können,“ so Placzek. „Daher gilt es nun, bei Kontrollen vor Ort verstärkt zu sensibilisieren und auf Landesebene rechtliche Schritte einzuleiten.“

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