Das BMG hatte in der Bekanntmachung vom 19. April einen Versorgungsmangel mit antibiotikahaltigen Säften für Kinder mitgeteilt, wodurch den Ländern die Möglichkeit erteilt wurde, antibiotikahaltige Säfte, die nicht in Deutschland zugelassen sind, aus dem Ausland einzuführen.
Der Präsident des Landesamtes, Detlef Placzek, hat die Allgemeinverfügung heute unterzeichnet. Diese wird dem Staatsanzeiger zur Veröffentlichung sowie der Apothekerkammer, dem Apothekerverband und dem PHAGRO (Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels e. V.) zur Information und Weiterleitung zur Verfügung gestellt. Die Allgemeinverfügung gilt wegen der Eilbedürftigkeit am Tage nach ihrer Ausfertigung als bekannt gegeben.
Die Allgemeinverfügung ist hier abrufbar.
Die Bekanntmachung des Bundesministeriums für Gesundheit, die als Grundlage für die Allgemeinverfügung gilt, wurde am 25. April 2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht.