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Opferbeauftragter fordert Angebot weiterer Therapieplätze für Betroffene der Flutkatastrophe

Der Opferbeauftragte der Landesregierung Rheinland-Pfalz, Detlef Placzek, setzt sich für die weitere Erteilung von Sonderbedarfszulassungen für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten für Betroffene der Flutkatastrophe ein. In einem Schreiben an den Zulassungsausschuss bei der Kassenärztlichen Vereinigung begründete er die Notwendigkeit von weiteren Sonderbedarfszulassungen mit der stark gestiegenen Nachfrage nach Therapieplätzen im Ahrtal.

„Wir brauchen dringend mehr ambulante Therapieplätze im Tal. Ich appelliere daher an die Mitglieder des Zulassungsausschusses, die Anträge von Therapeutinnen und Therapeuten im Wege des Sonderbedarfes zuzulassen“, erklärte Opferbeauftragter Detlef Placzek gegenüber dem Ausschuss. Am 26. April wird der Zulassungsausschuss der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz in einer Sondersitzung über Sonderbedarfszulassungen zur psychotherapeutischen Versorgung von Flutopfern im Ahrtal beraten. Anträge auf Sonderzulassung von Therapeutinnen und Therapeuten liegen bereits vor.

Seit Januar 2023 verzeichnet die Geschäftsstelle des Opferbeauftragten einen deutlichen Anstieg der Nachfrage auf die Vermittlung von Therapieplätzen seitens Betroffener der Flutkatastrophe. Anrufende berichten von monatelangem Suchen nach einem Therapieplatz, von Ablehnungen und Vertröstungen und der dadurch steigenden Verzweiflung. Ebenso alarmierende Berichte erreichten den Opferbeauftragten seitens Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die der Vielzahl an Anfragen nicht mehr gerecht werden können. „Rückschläge beim Wiederaufbau, die anhaltende Anspannung und die Dauerbelastung, der sich viele Menschen im Ahrtal seit Juli 2021 ausgesetzt sehen, bewirken einen steigenden Bedarf an therapeutischer Unterstützung“, erklärt der Opferbeauftragte.

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