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Erlaubnis erteilt – LSJV genehmigt den Betrieb der ersten Cannabis Anbauvereinigung in Rheinland-Pfalz

Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) erteilte heute die erste Erlaubnis zum Betrieb einer Cannabis Anbauvereinigung. Die Anbaugemeinschaft SüdWest e. V. in Lambrecht erhält als erste Anbauvereinigung in Rheinland-Pfalz einen Erlaubnisbescheid und ist damit berechtigt, Cannabis zum Zwecke des Eigenkonsums gemeinschaftlich anzubauen und an ihre Vereinsmitglieder weiterzugeben.

Das Konsumcannabisgesetz (KCanG) des Bundes ermöglicht den Betrieb von sogenannten Anbauvereinigungen. In Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) zuständig für die Erlaubniserteilung an die Anbauvereinigungen. Seit dem 01. Juli 2024 können hierfür Anträge beim LSJV gestellt werden. Das Landesamt stellt im Sinne eines einfachen, transparenten und verwaltungseffizienten Verfahrens eine Online-Plattform für die Antragstellung zur Verfügung.

Bisher sind 22 Anträge eingegangen. Nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen soll die Prüfung eines Antrags innerhalb von drei Monaten abgeschlossen werden.

„Wir freuen uns, dass wir bereits heute das erste Antragsverfahren abschließen können. Es ist absehbar, dass wir in nächster Zeit weitere Antragsprüfungen beenden und auch weitere Erlaubnisse erteilen werden“, erklärte Detlef Placzek, Präsident des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung.

Die Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 11 KCanG werden durch vier Mitarbeitende des LSJV bearbeitet. Das Team setzt sich aus einem Juristen, zwei Verwaltungsmitarbeitenden und einem Gärtner zusammen. Weiterhin sind auch Mitarbeitende des Fachbereichs Suchtprävention im LSJV im Bereich der Suchtpräventionsschulungen an den Antragsverfahren beteiligt.

„Für die Erlaubniserteilung bedarf es verschiedener Nachweise und Unterlagen, die die Antragstellenden vollständig einreichen müssen. Hierzu zählen insbesondere eine Satzung, ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept, aber auch ein Abfallkonzept. Die Prüfung der Anträge gestaltet sich dementsprechend komplex“, so Placzek. 

Insbesondere bei den zu erstellenden Konzeptionen und bei der Satzung kam es im Rahmen der Antragsprüfung bereits zu Aufforderungen an Antragstellende, diese nachzubessern.

Wenn aufgrund des Prüfergebnisses keine Erlaubnis erteilt werden kann, erhalten die Antragstellenden zunächst die Möglichkeit, im Rahmen einer Anhörung eine Erklärung abzugeben. Erst nach der Anhörung wird über den Antrag final entschieden.

Neben der Erlaubniserteilung ist das LSJV für die regelmäßige behördliche Kontrolle und Überwachung der Anbauvereinigungen zuständig. Auch die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten in Bezug auf die Anbauvereinigungen fällt in den Bereich des LSJV. Außerdem ist das Landesamt im Rahmen des überörtlichen Jugendschutzes und der Suchtprävention mit dem KCanG eingebunden.

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