„Durch einen terroristischen oder extremistischen Anschlag entsteht Verletzten, Hinterbliebenen und Augenzeuginnen und Augenzeugen unermessliches Leid. Solche schrecklichen Ereignisse hinterlassen bei vielen Betroffenen tiefsitzende Wunden. Zusammen sind wir für die Betroffenen da. Unser gemeinsames Ziel ist es, sie in ihren individuellen Bedürfnissen bestmöglich zu unterstützen. Dafür ist unser Netzwerk aus Opferbeauftragten und Zentralen Anlaufstellen der Länder ein wichtiger Baustein. Denn wirksame und passgenaue Opferunterstützung ist Teamarbeit und lebt vom Austausch, der Zusammenarbeit und dem Erfahrungswissen vieler verschiedener Akteure“, sagte Pascal Kober, Beauftragter der Bundesregierung, zur Eröffnung der Veranstaltung.
Sozialminister Alexander Schweitzer richtete in seinem Grußwort den Blick auf Rheinland-Pfalz: „Großschadenslagen wie die Flutkatastrophe im Ahrtal im Jahr 2021 zeigen, wie wichtig die Einrichtung einer zentralen Ansprechstelle für Betroffene einer Naturkatastrophe, eines gewalttätigen Anschlags oder eines Unglücks mit Personenschäden ist. Betroffene sollen sich mit ihrem Schicksal nicht alleingelassen fühlen und schnell mit den verschiedenen Unterstützungsleistungen versorgt werden. Von großer Bedeutung ist dabei, dass Opferbeauftragte als Lotsen arbeiten, die die Vermittlung von schnellen und passgenauen Hilfen koordinieren.“
Im Rahmen der Veranstaltung sprach sich Detlef Placzek, Opferbeauftragter der Landesregierung, für einen Ausbau der Traumaambulanzen aus. Diese sind ab 2024 in allen Bundesländern verpflichtend vorzuhalten. In Rheinland-Pfalz gibt es bereits acht Traumaambulanzen. „Es hat sich gezeigt, dass die Kapazitäten im Falle eines Großschadensereignisses nicht ausreichen. Gemeinsam mit der Landespsychotherapeutenkammer rege ich an, niedergelassene psychotherapeutische Praxen in das Netzwerk der Traumaambulanzen, die bisher nur in Krankenhäusern angesiedelt sind, zu integrieren, um auf eine Schadenslage umfassend vorbereitet zu sein“, so Placzek.
Ein Schwerpunkt des regelmäßigen Treffens der Opferbeauftragten liegt im Erfahrungsaustausch der Länder zum Umgang mit Großschadensereignissen. Welche Bedürfnisse haben die betroffenen Menschen; welche Maßnahmen sind sinnvoll und umsetzbar; welche Strukturen braucht es innerhalb des Landes und der Landesregierung, um in einer Schadenslage schnellstmöglich Hilfemaßnahmen einleiten zu können? Zentrales Ziel der länderübergreifenden Vernetzung ist es, den Schutz und die Unterstützung der Opfer weiter zu verbessern.
Weitere Themen des Fachgespräches waren die Bedürfnisse von Opfern im Strafverfahren, forensisch-psychiatrische Aspekte extremistischer Gewalt, der datenschutzrechtliche Umgang mit Betroffenendaten sowie die Selbstfürsorge für Ansprechpersonen, die im Bereich Opferhilfe und Opferschutz tätig sind.
Mittlerweile gibt es neben dem Bund in 15 Bundesländern Opferbeauftragte. Die Opferbeauftragten sind Ansprechpersonen und bieten Unterstützung für Menschen, die Opfer terroristischer Anschläge, von Amoktaten, Großschadensereignissen oder auch schweren Gewalttaten wurden. In manchen Ländern, z. B. in Rheinland-Pfalz, fallen auch Opfer von Naturkatastrophen in die Zuständigkeit der bzw. des Opferbeauftragten. Bei den Opfern kann es sich um körperlich und auch seelisch Verletzte handeln, um Hinterbliebene aber auch um Augenzeuginnen und Augenzeugen, die ein Großschadensereignis beobachtend miterlebt haben.