| Flutkatastrophe

Keine Anklage gegen Ex-Landrat Pföhler – Opferbeauftragter kommentiert Entscheidung der Staatsanwaltschaft

„Auf der Suche nach Ursachen und Verantwortlichkeiten für die Flutkatastrophe ist der Wunsch der Flutbetroffenen nach Gerechtigkeit verständlicherweise sehr groß. Nach der Entscheidung der Staatsanwaltschaft Koblenz kann diesem Wunsch nach Gerechtigkeit im Rahmen des Rechts nicht entsprochen werden“, so der Opferbeauftragte der Landesregierung, Detlef Placzek. „Die Situation der Menschen, die die quälende Frage nach dem ‚Warum‘ und nach der Schuld umtreibt, hat ebenso ihre Berechtigung wie die Perspektive derjenigen, die das geltende Recht ausüben und an dessen Rahmen gebunden sind. Diese beiden Positionen lassen sich leider nicht immer in Einklang bringen.“

Die Staatsanwaltschaft Koblenz erklärte heute, dass aufgrund der Ermittlungsergebnisse keine Anklage gegen den ehemaligen Landrat des Landkreises Ahrweiler, Jürgen Pföhler, und den damaligen Brand- und Katastrophenschutzinspekteur des Landkreises erhoben werde. Wegen des Verdachts auf fahrlässige Tötung und Körperverletzung im Amt durch Unterlassen während der Flutkatastrophe am 14. und 15. Juli 2021 war gegen diese beiden ermittelt worden.

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