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Land unterstützt Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe mit Testkits

Seit dem 24. November 2021 besteht neben der 3G-Pflicht am Arbeitsplatz unter anderem eine tägliche Testpflicht auch für geimpfte und genesene Beschäftigte sowie Besucherinnen und Besucher in bestimmten Einrichtungen wie unter anderem in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Behinderteneinrichtungen und ambulanten Pflegediensten. Nach § 28 b Abs. 2 IfSG müssen Beschäftige zum Beispiel vor Betreten einer Einrichtung einen tagesaktuellen Nachweis über ein negatives Testergebnis mittels PoC-Antigentest mit sich führen bzw. einen Test in der Einrichtung durchführen lassen.

Mit dieser Gesetzesänderung im Infektionsschutzgesetz hat die Bundesregierung für die Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe eine Mehrbelastung an Kontrolle und Meldepflichten geschaffen.

Um die Einrichtungen bei dieser neuen Anforderung zu unterstützen, hat das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) das Angebot gemacht, Testkits über das LSJV zu beschaffen. Entsprechend der eingegangenen Bedarfsmeldungen wurden 43.000 Testkits zur Eigenanwendung an 16 Einrichtungen und Dienste der Pflege geliefert. Auch von Einrichtungen in der Eingliederungshilfe wurde dieses Angebot in Anspruch genommen. 
„Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung hat seit Ausbruch der Pandemie die Versorgung medizinischer Einrichtungen und Versorgungsstrukturen mit geeigneter Schutzausrüstung und Medizinprodukten maximal verstärkt. Dies betrifft auch die Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe. Wir werden dieses Angebot im Hinblick auf eine mögliche verstärkte Ausbreitung der hochinfektiösen Virusvariante Omikron intensivieren“, so Detlef Placzek, Präsident des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung.

„Nur, wenn alle Bereiche der pflegerisch-medizinischen und betreuerischen Versorgung ausreichend ausgestattet werden, können die Bewohnerinnen und Bewohner sachgerecht versorgt, dadurch Infektionen und Klinikaufnahmen vermieden und das medizinische Personal geschützt werden. Hierzu sind pragmatische und praxisnahe Lösungen gefragt, um das Ziel einer guten Patientenversorgung mit effektiv geschütztem Personal zu erreichen. Durch dieses unkonventionelle Angebot soll eine hohe Sicherheit für die Bewohnerinnen und Bewohner und das Personal gewährleistet werden. Auch weiterhin wird das LSJV die rheinland-pfälzischen Bedarfsträger mit praxisnahen Lösungen in den Einrichtungen und Versorgungsstrukturen in dieser Hinsicht unterstützen,“ kündigte Placzek an.

„Ich freue mich über die erneute Initiative des Landesamtes. Seit Beginn der Pandemie stehen wir, die Mitarbeitenden der Beratungs- und Prüfbehörde nach dem Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe im Landesamt, wie auch meine Fachabteilung in einem engen Austausch mit den Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe wie auch mit den Vertreterinnen und Vertretern der Spitzenverbände. Mit der Unterstützung bei der Ausstattung der persönlichen Schutzausrüstung, der Beratung und Begleitung der Einrichtungen in pandemischen Lagen und daraus entstehenden Personalengpässen konnten in den vergangenen Monaten vielen Einrichtungen eine Unterstützung angeboten werden. Auch für die anstehenden Herausforderungen in Bezug auf die Verbreitung der neuen Virusvariante Omikron werden wir an der Seite der Einrichtungen stehen“, betonte Sozialminister Alexander Schweitzer.

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