| Stiftung Anerkennung und Hilfe

Meldefrist für Betroffene verlängert

Personen, die von 1949 bis 1975 in der BRD oder von 1949 bis 1990 in der DDR als Kinder und Jugendliche in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder stationären psychiatrischen Einrichtungen untergebracht waren und dort z.B. geschlagen, eingesperrt, in allen Lebensbereichen kontrolliert oder zu Zwangsarbeiten herangezogen wurden, können noch bis 31. Dezember 2020 die Unterstützung der Stiftung Anerkennung und Hilfe erhalten.

Bund, Länder und Kirchen haben entschieden, die Meldefrist für Betroffene, die sich an die Stiftung wenden und ihre Unterstützung in Anspruch nehmen möchten, um ein Jahr zu verlängern. Leidtragende haben nun noch gut eineinhalb Jahre Zeit, mit den von den Ländern errichteten regionalen Anlauf- und Beratungsstellen Kontakt aufzunehmen. 

In Rheinland-Pfalz ist die regionale Anlauf- und Beratungsstelle der Stiftung beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung angesiedelt. Seit Januar 2017 unterstützt sie Betroffene bei der Aufarbeitung ihrer Leid- und Unrechtserfahrungen. 

Mit der Stiftung Anerkennung und Hilfe hat die Bundesregierung ein Hilfesystem für Menschen errichtet, die in den genannten Einrichtungen untergebracht waren und heute noch unter den Folgewirkungen des erfahrenen Leids und Unrechts leiden.

„Ich begrüße die Verlängerung der Meldefrist sehr und möchte Betroffene ermutigen, über ihr Leid zu sprechen und sich bei uns zu melden. In der Anlauf- und Beratungsstelle in Rheinland-Pfalz stehen den Hilfesuchenden qualifizierte Beraterinnen und Berater zur Seite“, so Detlef Placzek, Präsident des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz. 

Die Beraterinnen und Berater der regionalen Anlauf- und Beratungsstelle unterstützen bei der Bewältigung oder Milderung heute noch bestehender Folgewirkungen. Ebenso leisten sie Hilfestellung bei der Beantragung von Leistungen. Die Stiftung sieht für die Leidtragenden Anerkennungs- und Unterstützungsleistungen in Form einer einmaligen personenbezogenen Geldpauschale und einen einmaligen pauschalen Betrag als finanziellen Ausgleich für entgangene Rentenansprüche vor. 

Bis März 2019 wurden in Rheinland-Pfalz insgesamt 1.389.000 Euro an 126 Personen ausgezahlt.  

Betroffene, die ihren Wohnsitz in Rheinland-Pfalz haben und sich an die regionale Anlauf- und Beratungsstelle der Stiftung wenden möchten, können sich unter folgender Kontaktadresse melden:  

Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
Anlauf- und Beratungsstelle „Stiftung Anerkennung und Hilfe“
Rheinallee 97-101
55118 Mainz
Telefon 06131 967-544
Telefax 06131 967-12544
stiftungauh(at)lsjv.rlp.de 

oder direkt per Kontaktformular.

Teilen

Zurück