Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz (LSJV) ist für die Beauftragung der Teststellen und Verwaltung der Teststruktur im Land zuständig. Auf Grundlage der neuen Testverordnung erhalten die bereits registrierten Teststellen eine erneute Beauftragung seitens des Landes. Diese Beauftragung gilt bis auf Widerruf bzw. bis spätestens mit Ablauf des 30.06.2022.
„Ich begrüße es, dass das flächendeckende Netz an Teststellen im Land bis Ende Juni erhalten bleiben soll. Mit Blick auf die aktuell hohen Infektionszahlen ist es sinnvoll, die Teststruktur weiterhin vollumfänglich anzubieten,“ so Detlef Placzek, Präsident des LSJV und Koordinator des Projekts „Testen für Alle“ in Rheinland-Pfalz.
Nach Absprache zwischen Bund und Ländern wird das Registrierungsportal für neue Teststellen bis auf Weiteres geschlossen. Eine Registrierung weiterer neuer Teststellen ist nicht mehr möglich.
Aktuell gibt es 2.909 Teststellen in Rheinland-Pfalz. Davon werden 9,4 % von Apotheken, 11,1 % von Arztpraxen, 69,9 % kommerziell und 9,6 % kommunal oder von Hilfsorganisationen betrieben.
Die Testmöglichkeit bleibt für Bürgerinnen und Bürger weiterhin kostenlos.