Die Anschläge der jüngsten Zeit machen bewusst, dass Terror und Anschläge nicht weit entfernt stattfinden, sondern eine Bedrohung darstellen. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung die Einführung eines Nationalen Gedenktages für die Opfer terroristischer Gewalt sowie dessen jährliche Begehung ab dem 11. März 2022 beschlossen.
Der 11. März knüpft an den Europäischen Gedenktag für die Opfer des Terrorismus an, der nach den Bombenanschlägen in Madrid vom 11. März 2004 eingeführt wurde. Die Europäische Union gedenkt seit 2005 an diesem Tag jährlich den Opfern terroristischer Gräueltaten weltweit.
„Anschläge, die sich de facto gegen den Staat richten, und denen immer unschuldige zivile Personen zum Opfer fallen, sind an Abscheu und Feigheit nicht zu übertreffen. Der Staat ist hier in der besonderen Verantwortung, so schnell und unbürokratisch wie möglich jede Form der Unterstützung zu leisten“, betont Detlef Placzek, Opferbeauftragter der Landesregierung Rheinland-Pfalz. „Ich begrüße daher die Einführung des Nationalen Gedenktages, denn er rüttelt uns auf, die Opfer terroristischer und extremistischer Gewalt nicht zu vergessen“, so Placzek.
Seit 2018 ist Placzek unabhängiger und neutraler Ansprechpartner für Opfer von terroristischen Anschlägen, Naturkatastrophen und Unglücken größerer Art in Rheinland-Pfalz.
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