Der Vorteil einer Online-Antragstellung für die Bürgerinnen und Bürger sei eine schnellere Bearbeitung. Mit der Datenübermittlung an das Landesamt werde der Antrag sofort bearbeitet. Einige Klicks genügten – es sei nicht erforderlich, dass die Antragstellerin oder der Antragsteller zusätzlich einen Papierantrag stelle, so Placzek weiter.
Lediglich sei es notwendig, dass dem Landesamt eine unterschriebene Einverständniserklärung vorgelegt werde, um Ärztinnen und Ärzte sowie Krankenhäuser von der ärztlichen Schweigepflicht zu entbinden. Ohne schriftliches Einverständnis dürfen Gesundheitsdaten weder gespeichert noch Ärztinnen oder Ärzte angeschrieben werden. Daher erhalten die Online-Antragstellerinnen und -steller mit der Eingangsbestätigung eine Einverständniserklärung, die sie unterschreiben und an das Landesamt zurückschicken müssen. Weiterhin bestehe die Möglichkeit, dem Online-Antrag ärztliche Unterlagen oder Krankenhausberichte in elektronischer Form beizufügen. Das könne die Verfahren zusätzlich beschleunigen, da das Landesamt unter Umständen dann keine eigenen Ermittlungen mehr anstellen müsse, führt Placzek aus.
Der Schwerbehindertenausweis werde in Rheinland-Pfalz sehr häufig beantragt: Beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung seien allein im vergangenen Jahr etwa 80.000 Anträge eingegangen. Mehr als 10 Prozent der Bürgerinnen und Bürger in Rheinland-Pfalz haben eine anerkannte Schwerbehinderung. Grund dafür sei unter anderem, dass die Zahl der älteren Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen stark zunehme.
Zum Online-Antrag geht es hier:
https://gwlsjv.service24.rlp.de/FV/Onlineantrag
Weitere Informationen unter http://www.lsjv.rlp.de
sowie telefonisch im Servicecenter unter Telefon 0261 4041-0