Arbeitgeber können seit dem 1. März 2020 ein beschleunigtes Fachkräfteeinwanderungsverfahren bei der zuständigen Ausländerbehörde in Vollmacht der ausländischen Fachkraft beantragen (§ 81a AufenthG-Neu). „Das beschleunigte Verfahren wird für alle Beteiligten, ob Antragsteller, Arbeitgeber oder Anerkennungsbehörde, eine große Herausforderung“, sagt Detlef Placzek, Präsident des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung. „Mit Hilfe etablierter Beratungsstrukturen und der Unterstützung durch bewährte Partner wird sich das Landesamt diesen stellen und an der Fachkräftesicherung mitwirken. Denn wir brauchen dringend gut qualifizierte Arbeitskräfte im Bereich Gesundheit und Pflege“.
Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung ist die zuständige Behörde für die Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Bildungsabschlüsse in verschiedenen Gesundheitsberufen. Diese ist Voraussetzung für die Erteilung einer Berufserlaubnisurkunde und damit für die Ausübung des Berufes.
Das Landesamt prüft die absolvierten Ausbildungsinhalte und legt erforderlichenfalls Ausgleichsmaßnahmen fest. Diese Entscheidung ist in der Regel Voraussetzung für ein Einreisevisum.
Derzeit liegt in einigen Regionen von Rheinland-Pfalz ein Fachkräfteengpass in der Pflege vor. Dabei fehlen zunehmend Fachkräfte mit qualifizierten Berufsausbildungen. Die demografische Entwicklung wird dies noch verstärken. Zum Schließen der Lücke gilt es, in erster Linie inländische und innereuropäische Potenziale zu heben. Absehbar wird dies jedoch nicht ausreichen, um den Fachkräftebedarf zu sichern. Daher soll das Fachkräfteeinwanderungsgesetz zur Vereinfachung der Einstellung von Fachkräften aus Drittstaaten mit Universitätsabschluss oder Berufsausbildung beitragen.
Zur Pressemitteilung