„Die sogenannten Vorabquoten bieten die Chance auf einen Medizinstudienplatz – auch ohne Einser-Abi“, erklärt Heike Gorißen-Syrbe, Präsidentin des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung. Seit dem Jahr 2020 sind bislang zehn Bewerbungsverfahren nach den beiden Quoten durchgeführt worden. Das Land Rheinland-Pfalz konnte es so im Rahmen des Programms „Land schafft Arzt“ schon über 160 jungen Menschen ermöglichen, sich den Traum vom Medizinstudium zu erfüllen, die sonst am Numerus Clausus gescheitert wären. Ziel des Programms ist, die medizinische Versorgung im ländlichen Raum und im Bereich des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) auch für die Zukunft zu sichern.
„Neben der Perspektive, über die Landarztquote als Landarzt oder Landärztin tätig zu werden, eröffnen sich über die Quote für den Öffentlichen Gesundheitsdienst eine Reihe an beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten. Die Aufgaben im Öffentlichen Gesundheitsdienst sind vielfältig und reichen von amtsärztlichen Untersuchungen, Beratungen von erkrankten Menschen, Hygieneüberwachung bis zum Einsatz in der Umweltmedizin oder im Sozialpsychiatrischen Dienst. Die systemrelevanten Tätigkeitsbereiche des ÖGD bieten attraktive Berufsaussichten und Karrierechancen, für die sich eine Bewerbung lohnt“, so Gorißen-Syrbe.
Im Rahmen der Landarztquote werden 14 Plätze und im Rahmen der Quote für den Öffentlichen Gesundheitsdienst 4 Plätze an der Johannes-Gutenberg-Universität in Mainz vergeben. Neben der Abiturnote werden Qualifikationen wie etwa eine Berufsausbildung in der Pflege oder in einem anderen medizinischen Beruf sowie ehrenamtliches Engagement und praktische Tätigkeiten berücksichtigt.
Nähere Informationen zur Landarztquote und ÖGD-Quote sowie den Zugang zum Online-Bewerbungsportal finden Sie unter www.landschafftarzt.rlp.de.