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Landesverordnung in der Gesundheits- und Krankenpflegehilfe in Kraft getreten

Am 28. September 2019 trat die „Landesverordnung über die Ausbildung, Prüfung und Führung der Berufsbezeichnung der Gesundheits- und Krankenpflegehelferin und des Gesundheits- und Krankenpflegehelfers“ in Kraft.

Mit dieser Verordnung wurde die gesetzliche Grundlage auf Landesebene geschaffen, dass Krankenpflegehelferinnen und Krankenpflegehelfer, die die Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflegehilfe in Rheinland-Pfalz erfolgreich absolvieren bzw. absolviert haben, eine Anerkennung des Abschlusses erhalten.

Für bereits in Rheinland-Pfalz abgeschlossene Ausbildungen besteht die Möglichkeit, die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung als Gesundheits- und Krankenpflegehelferin/Gesundheits- und Krankenpflegehelfer zu beantragen.

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