Mit dieser Verordnung wurde die gesetzliche Grundlage auf Landesebene geschaffen, dass Krankenpflegehelferinnen und Krankenpflegehelfer, die die Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflegehilfe in Rheinland-Pfalz erfolgreich absolvieren bzw. absolviert haben, eine Anerkennung des Abschlusses erhalten.
Für bereits in Rheinland-Pfalz abgeschlossene Ausbildungen besteht die Möglichkeit, die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung als Gesundheits- und Krankenpflegehelferin/Gesundheits- und Krankenpflegehelfer zu beantragen.