| Opferhilfe

Opferbeauftragtengesetz stärkt die Unterstützung Betroffener von Katastrophen und Anschlägen

Der amtierende Opferbeauftragte der Landesregierung, Detlef Placzek, begrüßt die Verabschiedung des Opferbeauftragtengesetzes durch den Landtag Rheinland-Pfalz. Großschadenslagen der letzten Jahre wie die Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz zeigen die Notwendigkeit der Einrichtung einer zentralen Ansprechstelle für Betroffene einer Naturkatastrophe, eines Unglücks mit Personenschäden, eines terroristischen Anschlags oder einer Amoktat.

Detlef Placzek wurde 2018 vom Ministerrat als erster Opferbeauftragter der Landesregierung Rheinland-Pfalz berufen. Nach Ereignissen wie z. B. der Amokfahrt durch die Innenstadt Trier am 01. Dezember 2020 und der Flutkatastrophe in der Nacht vom 14. zum 15. Juli 2021 setzte er sich für die Belange der Betroffenen ein, bot als kontinuierlicher Ansprechpartner psychosoziale Hilfen für Opfer und Angehörige an und fungierte als Lotse bei der Vermittlung von Unterstützungsangeboten.

„Ich möchte für Menschen, die sich von einer Minute auf die andere in einer emotionalen und finanziellen Ausnahmesituation wiederfinden, ein Anker sein, der Halt und Orientierung gibt“, erklärt Placzek.

Am 25. Januar 2023 wurde das Landesgesetz über die Opferbeauftragte oder den Opferbeauftragten der Landesregierung Rheinland-Pfalz (Opferbeauftragtengesetz) vom Landtag verabschiedet. Durch das Gesetz wird die oder der Opferbeauftragte rechtlich in der Stellung, den Aufgaben und Befugnissen gestärkt. Zudem schafft das Gesetz Sicherheit für alle Beteiligten in Fragen der Datenübermittlung und des Datenschutzes, indem es das Einsichts- und Auskunftsrecht der oder des Opferbeauftragten gegenüber anderen Behörden regelt.

„Die Amokfahrt in Trier und die Flutkatastrophe hinterließen eine große Anzahl Betroffener mit sichtbaren und unsichtbaren Wunden, die individueller Behandlung bedürfen. Ich hoffe, dass aufgrund dieser Gesetzesgrundlage passgenaue Hilfe schneller und unbürokratischer als bisher ermöglicht werden kann“, so Placzek.

Die Bedeutung der Arbeit des Opferbeauftragten geht aus dem jüngsten Tätigkeitsbericht 2021/2022 hervor. Dieser wurde dem Landtag im Januar 2023 vorgelegt und ist online auf der Seite des Opferbeauftragten öffentlich einsehbar: www.opferbeauftragter.rlp.de

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