Lokale Testnetzwerke werden gebildet

Seit dem 8. März haben alle Bürgerinnen und Bürger in Rheinland-Pfalz ohne Symptome die Möglichkeit, sich mindestens einmal pro Woche kostenlos auf das Coronavirus testen zu lassen. Bei den Teststellen handelt es sich um Arztpraxen, Apotheken, Fieberambulanzen und eigens eingerichtete Teststellen der Verbandsgemeinden, Landkreise und kreisfreien Städte, Teststellen der Feuerwehren und Hilfsorganisationen sowie private Anbieter.

Placzek begrüßte die Absicht, dass sich auf lokaler Ebene sogenannte „lokale Testnetzwerke“ bilden. Insbesondere im ländlichen Raum könnte das ein zentraler Baustein der Struktur werden. Der Landkreistag hat sich am Wochenende auf dieses Instrument verständigt. „Ich gehe fest davon aus“, versicherte Placzek, „dass diese Netzwerke Lücken schließen können. Ich bin sehr froh, dass die Kommunalverantwortlichen die Teststruktur weiterhin tatkräftig ausbauen.“
Begrüßenswert sei auch, so Placzek, dass sich immer mehr kommerzielle Anbieter für eine Teststelle interessieren. Diese müssen sich über das Registrierungsportal des Landes bewerben. Bei der Registrierung findet eine umfassende Qualitätsprüfung statt. Es müssen bestimmte Voraussetzungen gegeben sein, um eine Beauftragung zu erhalten. Dazu zählt in erster Linie die Registrierung als Teststelle sowie die Durchführung der Testungen von geschultem Personal, mit persönlicher Schutzausrüstung und einem entsprechenden Hygienekonzept. Interessierte, die nach der Medizinprodukteabgabeverordnung den Sachkundenachweis erfüllen und somit selbstständig Medizinprodukte auf dem Markt beziehen dürfen, können die Beauftragung beantragen. Insbesondere für kommerzielle Anbieter ist zu beachten, dass es sich bei den Testungen für Alle um ein Angebot an alle Bürgerinnen und Bürger zum Schutze der Gesundheit der Gesamtbevölkerung handelt. Es darf ausdrücklich keinerlei eigener Vorteil des Anbieters am Ergebnis der Testung vorliegen oder in Betracht kommen. Die in der Teststelle vorgenommenen Testungen dürfen nicht gleichzeitig für Zwecke des Anbieters (zum Beispiel zum Zutritt zu dessen Verkaufsräumen) Verwendung finden. Sollte eine Bedingung nicht (mehr) erfüllt werden, endet die Beauftragung unmittelbar.
Die Übersicht über die kostenlosen Testmöglichkeiten des Landes in Ihrer Nähe gibt es hier: https://corona.rlp.de/de/testen/

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