Personen, die von 1949 bis 1975 in der BRD oder von 1949 bis 1990 in der DDR als Kinder und Jugendliche in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder stationären psychiatrischen Einrichtungen untergebracht waren und dort z.B. geschlagen, eingesperrt, in allen Lebensbereichen kontrolliert oder zu Zwangsarbeiten herangezogen wurden, können noch bis 31. Dezember 2020 die Unterstützung der Stiftung Anerkennung und Hilfe erhalten.